Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen 

der Ke&Ba Services GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferung oder Leistungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur, wenn der Käufer/ Auftraggeber ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass die Ke&Ba Services GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/ Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Ke&Ba Services GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Ke&Ba Services GmbH die Lieferung oder Leistung an den Käufer/ Auftraggeber in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos vornimmt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer/ Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(6) Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Ke&Ba Services GmbH in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung) sind schriftlich abzugeben, wobei dies die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) einschließt.

(7) Vertragspartner: Ke&Ba Services GmbH, Schulweg 2, 65391 Lorch- Espenschied eingetragen im HRB 27111, vertreten durch Igor Barth.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Vertragsangebote der Ke&Ba Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Käufer/ Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überreicht worden sind. An derlei Unterlagen behält sich die Ke&Ba Services GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags auf dessen Verlangen an den Verkäufer/ Auftraggeber zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen solange geheim zu halten, wie das enthaltene Wissen nicht allgemein bekannt ist, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen zum Geheimnisschutz bleiben unberührt.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer/ Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot, das vom Verkäufer/ Auftraggeber durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung oder Leistung der Ware an den Käufer/ Auftraggeber angenommen werden kann.

(3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 

(1) Die Preise gelten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn die Ke&Ba Services GmbH kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer/ Auftraggeber.

(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung oder Leistung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung der Ke&Ba Services GmbH von diesem zu vertreten ist, kann die Ke&Ba Services GmbH den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Erhöhungen der Material-, Lohn- und sonstigen Nebenkosten, die vom Verkäufer/ Auftraggeber zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer/ Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Berücksichtigt die Ke&Ba Services GmbH Änderungswünsche des Käufers/ Auftraggebers, so trägt der Käufer/ Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

(4) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder zu den in der Auftragsbestätigung der Ke&Ba Services GmbH festgelegten Fälligkeitsterminen (gestaffelte Teilzahlungen). 

(5) Die Zahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung des Kunden auf die in der Auftragsbestätigung genannte Bankverbindung oder per Lastschrifteinzug. Im Fall von gestaffelten Teilzahlungen erfolgt die Zahlung zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten Fälligkeitszeitpunkten in der dort festgelegten Höhe.

(6) Soweit eine Fälligkeit der Rechnung nicht vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen vom Kunden spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungseingang zu zahlen. Im Fall von Überweisungen und Lastschriften ist für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen der Eingang auf dem Konto der Ke&Ba Services GmbH maßgeblich. Zahlungen per Wechsel, Scheck oder Nachnahme sind nur zulässig, sofern dies im Einzelfall gesondert vereinbart wird.

(7) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Käufer/ Auftraggeber in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen; das sind derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro an. Die Ke&Ba Services GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.

 

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Käufers/ Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung, auf welche die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Käufers/ Auftraggebers insbesondere nach § 8 dieser AGB unberührt.

 

§ 5 Lieferfrist, Lieferverzug

(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen bei Annahme der Bestellung. Der Lieferzeitpunkt ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer/ Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Käufer/ Auftraggeber veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

(3) Hält die Ke&Ba Services GmbH aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, verbindliche Lieferfristen nicht ein, wird er den Käufer/ Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die Ke&Ba Services GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers/ Auftraggebers ist umgehend zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung oder Leistung durch Zulieferer, wenn weder den Verkäufer/ Auftraggeber noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder die Ke&Ba Services GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

(4) Kommt der Käufer/ Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, muss er den der Ke&Ba Services GmbH daraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsabschlusses geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer/ Auftraggeber über, in dem er in Annahmeverzug geraten ist.

(5) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Käufers/ Auftraggebers erforderlich. Gerät die Ke&Ba Services GmbH in Lieferverzug, so kann der Käufer/ Auftraggeber eine Verzugsschadenpauschale verlangen, dies für jede vollendete Kalenderwoche in Höhe von 0,5 % des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Der Ke&Ba Services GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer/ Auftraggeber entweder gar kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

(6) Die Rechte des Käufers/ Auftraggebers nach § 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der Ke&Ba Services GmbH, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, v.a. bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit Leistung bleiben unberührt.

 

 

§ 6 Lieferung oder Leistung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung oder Leistung erfolgt ab Lager der Ke&Ba Services GmbH, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers/ Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Ke&Ba Services GmbH berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen.

(2) Die Ke&Ba Services GmbH ist in zumutbarem Umfang zu TeilLieferung oder Leistungen berechtigt.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Käufer/ Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit AusLieferung oder Leistung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang der maßgebliche Zeitpunkt. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften für das Werkvertragsrecht entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer/ Auftraggeber im Annahmeverzug ist.

(4) Kommt der Käufer/ Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus anderen, vom Käufer/ Auftraggeber zu vertretenen Gründen, ist die Ke&Ba Services GmbH berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Darüber hinaus stehen der Ke&Ba Services GmbH die weiteren gesetzlichen Ansprüche zu.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ke&Ba Services GmbH behält sich das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet sich der Käufer/ Auftraggeber die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, wenn es sich um eine hochwertige Sache handelt. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer/ Auftraggeber den Verkäufer/ Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Ke&Ba Services GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer/ Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

(3) Der Käufer/ Auftraggeber ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer/ Auftraggeber hiermit bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer/ Auftraggeber ab. Die Ke&Ba Services GmbH nimmt die Abtretung an. Der Käufer/ Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die an den Verkäufer/ Auftraggeber abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/ Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Ke&Ba Services GmbH berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer/ Auftraggeber den Kaufpreis nicht, darf die Ke&Ba Services GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer/ Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(5) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwirbt die Ke&Ba Services GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(6) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer/ Auftraggeber bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen um mehr als 10 %, so wird die Ke&Ba Services GmbH auf Verlangen des Käufers/ Auftraggebers Sicherheiten nach Wahl der Ke&Ba Services GmbH freigeben.

 

 

§ 8 Mängelansprüche

(1) Die Mängelansprüche des Käufers/ Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so hat die Ke&Ba Services GmbH dies dem Käufer/ Auftraggeber gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer/ Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Ke&Ba Services GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(2) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer/ Auftraggeber Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung oder Leistung verlangen. Die Ke&Ba Services GmbH kann die vom Käufer/ Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB verweigern. Bleibt die Entscheidung des Käufers/ Auftraggebers zur Form der Nacherfüllung aus, geht mit Ablauf einer 14-tägigen Frist das Wahlrecht auf den Verkäufer/ Auftraggeber über. Die Ke&Ba Services GmbH kann die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer/ Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer/ Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(3) Der Käufer/ Auftraggeber hat der Ke&Ba Services GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Fall der Ersatzlieferung oder Leistung hat der Käufer/ Auftraggeber der Ke&Ba Services GmbH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die Ke&Ba Services GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

(4) Die Ke&Ba Services GmbH trägt die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, es sei denn, das Mangelbeseitigungsverlangen stellt sich als unberechtigt heraus. In diesem Fall sind die Kosten vom Käufer/ Auftraggeber zu ersetzen. Erhöhen sich die Aufwendungen, weil die Ware auf Wunsch des Bestellers nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglich vereinbarten Ort verbracht wird, sind diese vom Käufer/ Auftraggeber zu tragen.

(5) Nur in dringenden Fällen, etwa bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer/ Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der Ke&Ba Services GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme hat der Käufer/ Auftraggeber den Verkäufer/ Auftraggeber unverzüglich, möglichst vorher zu informieren. Ein Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn die Ke&Ba Services GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern.

(6) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder dem erfolglosen Ablauf einer für die Nacherfüllung vom Käufer/ Auftraggeber zu setzenden angemessenen Frist oder wenn die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer/ Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist bei einem nur unerheblichen Mangel ausgeschlossen.

(7) Weitergehende Ansprüche des Käufers/ Auftraggebers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, bestehen nur, wenn sie sich aus diesen AGB ergeben und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(8) Die Mängelansprüche verjähren, soweit zulässig, in einem Jahr seit Lieferung oder Leistung des Vertragsabschlusses, ansonsten in der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

 

§ 9 Sonstige Haftung(sbeschränkungen), Lieferantenregress

(1) Die Haftung der Ke&Ba Services GmbH auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Ke&Ba Services GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(2) Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die Ke&Ba Services GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gilt auch für die Ansprüche des Käufers/ Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer/ Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Ke&Ba Services GmbH diese zu vertreten hat.

(4) Rückgriffsansprüche des Käufers/ Auftraggebers innerhalb einer Lieferkette (§§ 478, 445a, 445b BGB) gegenüber der Ke&Ba Services GmbH bestehen nur insoweit, als der Käufer/ Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers/ Auftraggebers gilt § 8 Abs. 4 entsprechend.

 

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer/ Auftraggeber selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Ke&Ba Services GmbH zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer/ Auftraggeber Kaufmann ist. Die Ke&Ba Services GmbH ist auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers/ Auftraggebers zuständig ist.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

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10.2022

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